Sicherheitsfragen der cnc-Verarbeitung

Aug 11, 2020

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(1) Wirksame Schutzmaßnahmen sollten für Geräte getroffen werden, die anfällig für Verletzungsunfälle im CNC-Bearbeitungsbereich sind.


(2) Schutzmaßnahmen sollten sicherstellen, dass unter den Arbeitsbedingungen des Geräts verhindert wird, dass Teile des Körpers des Bedieners in den explosionsgefährdeten Bereich gelangen, oder dass das Gerät beim Betreten des explosionsgefährdeten Bereichs nicht (laufend) oder notbremsen kann.


(3) Die CNC-Verarbeitungsausrüstung sollte die folgenden Schutzmaßnahmen einzeln oder gleichzeitig treffen:


(1) Vollständig feste und halbfeste luftdichte Abdeckung;


(2) Mechanische oder elektronische Barrieren;


(3) Mechanische oder elektrische Verriegelung;


(4) Automatische oder halbautomatische Be- und Entladevorrichtung;


(5) Handbegrenzer, Handentriegelungsvorrichtung;


(6) Mechanische oder elektronische Entriegelungsvorrichtung;


(7) Automatische oder manuelle Not-Halt-Einrichtung;


(8) Begrenzung von Vorrichtungen, die gefährliches Reisen, Füttern oder Füttern verursachen;


(9) Vermeidung von Gerätefehlbedienungen oder -fehlern;


(10) Warn- oder Alarmanlage;


(11) Sonstige Schutzmaßnahmen.


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